Kosten / Familienpflege
Familienpflege ist unter der Bezeichnung "Haushaltshilfe" eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen
Krankenhausbehandlung oder wegen einer Kur, Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der
Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Einige Kassen zahlen auch Haushaltshilfe bei Vorliegen einer akuten Erkrankung, ohne das Kinder im Haushalt leben. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arztes,
dass sie (die haushaltsführende Person), aufgrund einer akuten Erkrankung derzeit nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen und ihre Kinder zu betreuen und deshalb eine "Haushaltshilfe"
benötigen.
Die Bescheinigung des Arztes muss gut begründet sein. Sie sollte die nötige Stundenzahl der Hilfe pro Tag und die ungefähre Zeitdauer enthalten.
Der Gesetzgeber verlangt wie bei allen Leistungen im Gesundheitsbereich eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag.
Diese Zuzahlung entfällt bei Leistungen bei Schwangerschaft oder Geburt. Die Kassen zahlen keine Haushaltshilfe, wenn eine weitere Person im Haushalt gemeldet ist,
die die Versorgung übernehmen könnte (z.B. der Vater).
Weitere Kostenträger sind Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Jugendhilfeträger und andere. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen
Möglichkeiten.
Selbstverständlich können Sie die Leistungen der MediCuss GmbH auch privat in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns einfach an.