Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt/Facharzt bestimmte Leistungen, wie Spritzen oder Verbände. Für beides gilt: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
Leistungsgruppe 0
Leistungsgruppe I
Leistungsgruppe II
Leistungsgruppe III
Leistungsgruppe IV
Leistungsgruppe V
Spezielle Krankenbeobachtung