Angehörige oder andere Pflegepersonen, die einen demenzkranken, einen geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen zu Hause pflegen, benötigen von Zeit zu Zeit eine Atempause.
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) trägt dem Rechnung - alle Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten ab 01.01.2025 monatlich 131 Euro für die Inanspruchnahme von qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen. Wird der Betrag im laufenden Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das Folgejahr bis 30.06. übertragen werden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen sind:
Mit dem Entlastungsbetrag können Kosten finanziert werden, die im Zusammenhang entstehen mit der Inanspruchnahme von
Wir bieten Begleitung für Menschen mit Demenz
Zutiefst erschrocken, von intensiven Gefühlen bedrängt und voller Fragen über die Zukunft; so sieht es wahrscheinlich in Ihrem Inneren aus, wenn bei Ihnen die Alzheimer-Krankheit oder eine andere Form der Demenz festgestellt wurde. Wir wollen Sie und Ihre Angehörige auf Ihren weiteren Lebensweg begleiten und mit Ihnen gemeinsam verschiedene Alltagshilfen einsetzen und (weiter-) entwickeln, um die Folgen der Krankheit zu mildern.
Unterstützung für Angehörige
Demenzerkrankungen führen auch für Angehörige zu radikalen Lebensveränderungen. Der demenzkranke Mensch braucht mit fortschreitender Erkrankung immer mehr Anleitung und Beaufsichtigung. Manchmal fällt es sehr schwer, geduldig zu bleiben und für "bizarre" Verhaltensweisen Verständnis aufzubringen, eigene Wünsche und Bedürfnisse kommen zu kurz.
Lars Döpke
Pflegedienstleiter
Telefon: 03391 - 65 99 55 Kontaktformular
Fachbereich - Diabetes,
Diabetes-Pflegefachkraft,
Qualitätsbeauftragter,
Pflegeberater § 45 SGB XI