Die Pflege und Betreuung von Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch. Umso wichtiger ist es, dass auch
die Pflegenden sich wohlfühlen, gesund bleiben, sich eine kleine Auszeit gönnen oder einfach die Möglichkeit haben, Termine wahrnehmen zu können.
Menschen mit eingeschränkter-/erheblich eingeschränkter- und im erhöhten Maße eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen von bis zu 2400,- EUR im Jahr,
um Angehörige zu entlasten. Diese Leistung wird nicht als zusätzliche Geldleistung angeboten, sondern ist an die tatsächliche Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen, aber nicht an eine Pflegestufe
gebunden.
Zur Erbringung dieser zusätzlichen Betreuungsleistung sind wir von den Pflegekassen anerkannt und erbringen diese mit geeigneten und speziell geschulten Mitarbeitern. Diese dient zur Entlastung
pflegender Angehöriger stundenweise, regelmäßig oder auch nur ab und zu – ganz wie Sie es wünschen.
Folgende Betreuungsleistungen erbringen wir mit unterschiedlichen aktivierenden Ansätzen, Methoden und tagesstrukturierenden Maßnahmen:
Die hier aufgeführten Beispiele sollen einen Eindruck vermitteln, wie vielfältig Betreuung sein kann. Dieses Angebot ist nicht als abschließend zu betrachten, sondern wird mit zunehmenden Anforderungen und Erkenntnissen erweitert.
Die Beschäftigung und Betreuung soll sich an den Ressourcen der jeweiligen Menschen orientieren. Dabei ist es wichtig an lebensgeschichtlich geprägte Aufgaben und Aktivitäten anzuknüpfen.
Die Art der Betreuungsaufgaben wird daher in Absprache mit den Kunden, Angehörigen und Betreuern festgelegt. Unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Interessen, Ressourcen und biographischen Hintergründe wird ein individuelles Betreuungsangebot zugeschnitten.
Im Vordergrund der verschiedenen Beschäftigungsangebote steht dabei nicht das Ergebnis, sondern der Prozess der Beschäftigung und das Erleben während der gemeinsamen Aktivität.
Lars Döpke
Pflegedienstleiter
Telefon: 03391 - 65 99 55 Kontaktformular
Fachbereich - Diabetes,
Diabetes-Pflegefachkraft,
Qualitätsbeauftragter,
Pflegeberater § 45 SGB XI