Mit Freude alt werden!
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Häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Familienpflege

Häusliche Pflege - RVO § 198


Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. § 37 Abs. 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.


Haushaltshilfe - RVO § 199


Die Versicherte erhält Haushaltshilfe soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Kosten / Familienpflege

 

Familienpflege ist unter der Bezeichnung "Haushaltshilfe" eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Kur, Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
 
Einige Kassen zahlen auch Haushaltshilfe bei Vorliegen einer akuten Erkrankung, ohne das Kinder im Haushalt leben. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arztes, dass sie (die haushaltsführende Person), aufgrund einer akuten Erkrankung derzeit nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen und ihre Kinder zu betreuen und deshalb eine "Haushaltshilfe" benötigen.

 

Die Bescheinigung des Arztes muss gut begründet sein. Sie sollte die nötige Stundenzahl der Hilfe pro Tag und die ungefähre Zeitdauer enthalten.

 

Der Gesetzgeber verlangt wie bei allen Leistungen im Gesundheitsbereich eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag.

 

Diese Zuzahlung entfällt bei Leistungen bei Schwangerschaft oder Geburt. Die Kassen zahlen keine Haushaltshilfe, wenn eine weitere Person im Haushalt gemeldet ist, die die Versorgung übernehmen könnte (z.B. der Vater).

 

Weitere Kostenträger sind Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Jugendhilfeträger und andere. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

 

Selbstverständlich können Sie die Leistungen der MediCuss GmbH auch privat in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns einfach an.

Familienpflege

Ihre Familie braucht Hilfe?

Wenn in einer Familie die Mutter* ausfällt, gerät der Familien-alltag schnell ins Wanken.

Wir können Hilfe leisten bei:

  • schwerer Erkrankung der Mutter
  • Krankenhaus-, Kur-, oder Reha-Aufenthalt
  • Körperlicher oder psychischer Überforderung
  • Notsituationen bei Alleinerziehenden
  • Besonderen Belastungen mit behinderten Kindern
  • Risikoschwangerschaft
  • Entbindung: Betreuung der Geschwisterkinder während des Krankenhausaufenthaltes der Mutter oder Betreuung von Mutter und Kindern zu Hause
  • Mehrlingsgeburten, Unterstützung der Mutter in den ersten Wochen
  • Krankenhausaufenthalten von Kindern: wir versorgen die Geschwisterkinder, wenn Mutter oder Vater mitgehen ins Krankenhaus und in anderen Notlagen


*Der erziehende und haushaltsführende Elternteil hat im Krankeitsfall Anspruch auf Familienpflege. Natürlich kommen wir auch zu haushaltsführenden Vätern!

Die Servicenummer der MediCuss GmbH:

 

03391 65 99 55

... rund um die Uhr erreichbar

Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

8:00 bis 16:00 Uhr

Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

Prospekt - Ambulanter Pflegedienst

Prospekt - Diabtesschwerpunkt

Prospekt - Demenzbetreuung

Prospekt - Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Gesprächsgruppe Diabetes

Eine Gesprächsgruppe kann helfen, den Alltag gesundheitsbewusst zu gestalten und trotz der Erkrankung ein erfülltes Leben zu führen. Durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen lassen sich wertvolle Tipps weitergeben und gegenseitig Mut spenden. mehr

Gesprächsgruppe Demenz

Pflegende Angehörige benötigen vielfältige Informationen, emotionale Unterstützung und wirksame Hilfsangebote. Regelmäßig stattfindende Treffen von Angehörigen bieten dafür Gelegenheit. mehr

Betreuungsgruppen

Unsere Betreuungsgruppen unterstützen pflegende Angehörige, indem dort stundenweise die Betreuung des hilfs- und pflegebedürftigen Menschen außerhalb der Wohnung übernommen wird. Für den Erkrankten bedeutet dieses Angebot Abwechslung und soziale Kontakte. mehr

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